Nach dem Tod einer Person beraten wir Sie umfassend zu allen rechtlichen und steuerlichen Schritten im Zusammenhang mit der Abwicklung einer Erbschaft.

Fristen

Eine Erbschaft muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers steuerlich erklärt werden. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre und sechs Monate ab dem Todestag.

Für die Steuererklärung ist grundsätzlich die notarielle Erbschaftsurkunde erforderlich. Deren Beurkundung kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung jedoch nicht. In diesem Fall sind ein Nachlassverzeichnis, das Testament sowie die Sterbeurkunde vorzulegen.

Steuerliche Behandlung

Erbschaften unterliegen in Spanien der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Da diese Steuer von den Autonomen Gemeinschaften geregelt wird, unterscheiden sich Steuersätze und Vergünstigungen je nach Region erheblich.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde

  • Bescheinigung des Zentralregisters für letztwillige Verfügungen

  • Beglaubigte Ausfertigung des Testaments

  • Liegt kein Testament vor: notarielle oder gerichtliche Erbenfeststellung

  • Personalausweis oder Reisepass der Erben und gegebenenfalls des Ehepartners

  • Eigentumsnachweise der Nachlassgegenstände

  • Letzter Grundsteuerbescheid (IBI)

  • Bankbescheinigungen über Konten, Wertpapiere und Investmentfonds sowie Kontoauszüge des Vorjahres

  • Nachweise über bestehende Schulden und im Zusammenhang mit dem Todesfall entstandene Kosten