Gründung von Gesellschaften

Mit der Gründung entsteht eine Gesellschaft als eigenständige juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit. Dadurch kann sie selbst Rechte und Pflichten übernehmen und unabhängig von ihren Gesellschaftern handeln.

Es empfiehlt sich, gleichzeitig die Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten zu beurkunden, da diese für zahlreiche steuerliche und rechtliche Vorgänge erforderlich ist.

Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern

Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen über die Bestellung, Abberufung oder den Wechsel von Geschäftsführern oder Verwaltungsorganen.

Sitzverlegung

Änderung des satzungsmäßigen Gesellschaftssitzes innerhalb Spaniens oder ins Ausland durch entsprechende Satzungsänderung.

Übertragung von Geschäftsanteilen und Aktien

Beurkundung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Aktien gegen Entgelt zwischen Gesellschaftern oder zugunsten Dritter.

Satzungsänderungen

Öffentliche Beurkundung von Beschlüssen zur Änderung einzelner Bestimmungen der Gesellschaftssatzung.

Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung

Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen über die Erhöhung oder Herabsetzung des Stamm- oder Grundkapitals, einschließlich der jeweiligen Durchführung und ihrer rechtlichen Folgen.

Bitte erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen.

Verschmelzungen

Zusammenschluss zweier oder mehrerer Gesellschaften zu einer einzigen Gesellschaft einschließlich der Übertragung sämtlicher Vermögenswerte, Rechte und Pflichten.

Bitte erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen.

Spaltungen

Übertragung eines Teils des Vermögens einer Gesellschaft auf eine oder mehrere andere Gesellschaften im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung.

Bitte erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen.

Umwandlung der Rechtsform

Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft (z. B. S.L. oder S.A.), ohne dass deren Rechtspersönlichkeit verloren geht.

Bitte erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen.

Auflösung und Liquidation

Die Auflösung beendet die Tätigkeit einer Gesellschaft. Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten wird das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern verteilt und der Vorgang notariell beurkundet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter

  • Güterstand der Gesellschafter

  • Bei beteiligten Gesellschaften: Nachweis der Vertretungsbefugnis

  • Namensbescheinigung des Zentralen Handelsregisters (nicht älter als zwei Monate)

  • Bankbescheinigung über die Einzahlung des Stammkapitals

  • Vorläufige Steueridentifikationsnummer (NIF), falls vorhanden

  • Gesellschaftssatzung (Muster können von der Notarkanzlei bereitgestellt werden)

  • Angaben zu den vorgesehenen Geschäftsführern oder Verwaltungsorganen

Für die Gründung einer Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) empfehlen wir eine vorherige Rücksprache mit der Notarkanzlei.