Gründung von Gesellschaften
Mit der Gründung entsteht eine Gesellschaft als eigenständige juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit. Dadurch kann sie selbst Rechte und Pflichten übernehmen und unabhängig von ihren Gesellschaftern handeln.
Es empfiehlt sich, gleichzeitig die Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten zu beurkunden, da diese für zahlreiche steuerliche und rechtliche Vorgänge erforderlich ist.
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen über die Bestellung, Abberufung oder den Wechsel von Geschäftsführern oder Verwaltungsorganen.
Sitzverlegung
Änderung des satzungsmäßigen Gesellschaftssitzes innerhalb Spaniens oder ins Ausland durch entsprechende Satzungsänderung.
Übertragung von Geschäftsanteilen und Aktien
Beurkundung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Aktien gegen Entgelt zwischen Gesellschaftern oder zugunsten Dritter.
Satzungsänderungen
Öffentliche Beurkundung von Beschlüssen zur Änderung einzelner Bestimmungen der Gesellschaftssatzung.
Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung
Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen über die Erhöhung oder Herabsetzung des Stamm- oder Grundkapitals, einschließlich der jeweiligen Durchführung und ihrer rechtlichen Folgen.
Bitte erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen.
Verschmelzungen
Zusammenschluss zweier oder mehrerer Gesellschaften zu einer einzigen Gesellschaft einschließlich der Übertragung sämtlicher Vermögenswerte, Rechte und Pflichten.
Bitte erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen.
Spaltungen
Übertragung eines Teils des Vermögens einer Gesellschaft auf eine oder mehrere andere Gesellschaften im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung.
Bitte erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen.
Umwandlung der Rechtsform
Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft (z. B. S.L. oder S.A.), ohne dass deren Rechtspersönlichkeit verloren geht.
Bitte erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen.
Auflösung und Liquidation
Die Auflösung beendet die Tätigkeit einer Gesellschaft. Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten wird das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern verteilt und der Vorgang notariell beurkundet.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter
Güterstand der Gesellschafter
Bei beteiligten Gesellschaften: Nachweis der Vertretungsbefugnis
Namensbescheinigung des Zentralen Handelsregisters (nicht älter als zwei Monate)
Bankbescheinigung über die Einzahlung des Stammkapitals
Vorläufige Steueridentifikationsnummer (NIF), falls vorhanden
Gesellschaftssatzung (Muster können von der Notarkanzlei bereitgestellt werden)
Angaben zu den vorgesehenen Geschäftsführern oder Verwaltungsorganen
Für die Gründung einer Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) empfehlen wir eine vorherige Rücksprache mit der Notarkanzlei.
