Unsere notariellen Leistungen im Bereich Kaufverträge umfassen sowohl den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien als auch die Übertragung von Geschäftsanteilen oder Aktien.
Immobilienkauf
Erforderliche Unterlagen
Eigentumsnachweis des Verkäufers
Personalausweis oder Reisepass von Käufer und Verkäufer
Güterstand der Ehegatten
Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis
Angaben zum Handelsregister
Bei Wohnungseigentum: Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft über die Begleichung aller Hausgeldzahlungen
Katasterreferenz bzw. letzter Grundsteuerbescheid
Angaben, ob die Immobilie vermietet ist
Kaufpreis
Vereinbarung über die Verteilung der Notar- und Gemeindesteuerkosten
Übertragung von Geschäftsanteilen
Erforderliche Unterlagen
Eigentumsnachweis des Verkäufers
Personalausweis oder Reisepass der Vertragsparteien
Güterstand der Ehegatten
Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis
Gesellschaftsvertrag sowie Handelsregisterdaten der Gesellschaft
Steueridentifikationsnummer (CIF) der Gesellschaft
Kaufpreis
Vereinbarung über die Verteilung der Vertragskosten
Kosten beim Immobilienkauf
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Kosten grundsätzlich wie folgt verteilt:
Verkäufer
Kosten der Urschrift (mit Ausnahme beglaubigter Ausfertigungen)
Kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía)
Käufer
Ausfertigungen der Urkunde
Eintragungskosten im Grundbuch
Anfallende Steuern (Grunderwerbsteuer oder Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte)
Weitere Kosten
Grundbuch
Die Eintragungskosten trägt grundsätzlich der Käufer.
Kommunale Wertzuwachssteuer (IIVTNU)
Diese Steuer ist grundsätzlich vom Verkäufer innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Beurkundung zu entrichten. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken fällt sie nicht an.
Grunderwerbsteuer bzw. Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte
Diese ist vom Käufer innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Unterzeichnung der Urkunde zu zahlen.
Einkommensteuer (IRPF)
Ein Immobilienverkauf führt häufig zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, der vom Verkäufer in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben ist.
Grundsteuer (IBI)
Nach der Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs kann die vom Verkäufer gezahlte Grundsteuer für das laufende Jahr anteilig auf den Käufer umgelegt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
