Mit der Erklärung eines Neubaus wird eine bauliche Veränderung einer bereits im Grundbuch eingetragenen Immobilie beurkundet, beispielsweise die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudes. Die Erklärung kann sowohl für ein bereits fertiggestelltes Bauwerk als auch für ein Bauvorhaben im Bau erfolgen. Im letzteren Fall ist nach Fertigstellung zusätzlich eine Fertigstellungsurkunde erforderlich. Die Erklärung wird stets vom eingetragenen Eigentümer abgegeben.
Für Neubauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude
Erforderliche Unterlagen
Eigentumsnachweis des Grundstücks
Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis
Katasterreferenz bzw. letzter Grundsteuerbescheid
Baugenehmigung der zuständigen Gemeinde
Technisches Bauprojekt mit Angabe des Ausführungsbudgets
Nach der Beurkundung: Bescheinigung des verantwortlichen Architekten, dass das errichtete Gebäude mit dem genehmigten Bauprojekt übereinstimmt
Für bestehende Gebäude ohne technisches Bauprojekt
Erforderliche Unterlagen
Eigentumsnachweis des Grundstücks
Personalausweis oder Reisepass der Beteiligten
Bei juristischen Personen: gültige Vollmachten oder Nachweis der Vertretungsbefugnis
Katasterreferenz bzw. letzter Grundsteuerbescheid
Beschreibung der baulichen Merkmale des Gebäudes
Bescheinigung der Gemeinde über das Bestehen des Gebäudes sowie den Nachweis, dass keine städtebaulichen Sanktionsverfahren anhängig sind
Wert der zu erklärenden baulichen Anlage
