Worum handelt es sich?

Bei der notariellen Hinterlegung verwahrt der Notar Geldbeträge oder andere Vermögenswerte treuhänderisch, bis die vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Notar handelt dabei als unabhängiger und neutraler Verwahrer und gibt die hinterlegten Beträge erst frei, wenn die entsprechenden Bedingungen vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag der beteiligten Person

  • Nachweis über den Grund der Hinterlegung (z. B. Vertrag oder gerichtliche Entscheidung)

  • Personalausweis, Reisepass oder NIE der beteiligten Personen

  • Angabe des zu hinterlegenden Geldbetrags

Wann kann dieser Service genutzt werden?

  • Bei Streitigkeiten über die Berechtigung an einem Geldbetrag

  • Zur Sicherung einer künftigen Zahlung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens

  • Wenn der Begünstigte minderjährig oder geschäftsunfähig ist

  • Zur Absicherung von Immobilienkaufverträgen bis zur Erfüllung der vereinbarten Bedingungen

  • Bei Erbschaften, wenn zwischen den Erben noch keine Einigung besteht

  • Zur Erfüllung gerichtlicher oder gesetzlicher Verpflichtungen