Worum handelt es sich?
Bei der notariellen Hinterlegung verwahrt der Notar Geldbeträge oder andere Vermögenswerte treuhänderisch, bis die vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Notar handelt dabei als unabhängiger und neutraler Verwahrer und gibt die hinterlegten Beträge erst frei, wenn die entsprechenden Bedingungen vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag der beteiligten Person
Nachweis über den Grund der Hinterlegung (z. B. Vertrag oder gerichtliche Entscheidung)
Personalausweis, Reisepass oder NIE der beteiligten Personen
Angabe des zu hinterlegenden Geldbetrags
Wann kann dieser Service genutzt werden?
Bei Streitigkeiten über die Berechtigung an einem Geldbetrag
Zur Sicherung einer künftigen Zahlung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens
Wenn der Begünstigte minderjährig oder geschäftsunfähig ist
Zur Absicherung von Immobilienkaufverträgen bis zur Erfüllung der vereinbarten Bedingungen
Bei Erbschaften, wenn zwischen den Erben noch keine Einigung besteht
Zur Erfüllung gerichtlicher oder gesetzlicher Verpflichtungen
